Die Ausbildung an Seminar und Schule entspricht im Zeitumfang und der Belastung einem vollen Lehrauftrag. Von daher iist für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Übernahme von Vertretungsstunden im ersten Ausbildungsabschnitt nicht vorgesehen.
Im zweiten Ausbildungsabschnitt (eigenständiger Unterricht) ist eine Übernahme von Vertretungsstunden für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nur dann möglich, wenn hiermit keine Mehrarbeit einhergeht und die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung von 14 Stunden nicht überschritten wird.
Zur Mehrarbeit gibt es gesonderte Informationen auf unserer Homepage.