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Seminarsprecher*Innen

Jeder Ausbildungskurs hat die Möglichkeit, bis zu vier (abhängig von der jeweiligen Kursgröße) Vertreterinnen und Vertreter der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu wählen, die die Interessen des gesamten Kurses vertreten. Sie agieren als Mittler zwischen des Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und der Seminarleitung und haben die Aufgabe, der Seminarleitung Wünsche und Anregungen vorzutragen und sich für die Klärung offener Fragen einzusetzen. Sie haben die Möglichkeit, an den Seminarkonferenzen teilzunehmen.