Jeder Ausbildungskurs hat die Möglichkeit, bis zu vier (abhängig von der jeweiligen Kursgröße) Vertreterinnen und
Vertreter der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu wählen, die die Interessen des gesamten Kurses vertreten. Sie
agieren als Mittler zwischen des Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und der Seminarleitung und haben die Aufgabe, der
Seminarleitung Wünsche und Anregungen vorzutragen und sich für die Klärung offener Fragen einzusetzen. Sie haben die
Möglichkeit, an den Seminarkonferenzen teilzunehmen.