Recht auf Fürsorge bei Schwangerschaft
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom 29. November 2005, § 32 – 39).
Bitte nehmen Sie im Falle einer Schwangerschaft umgehend mit der Seminarleitung Kontakt auf und teilen Sie den voraussichtlichen Geburtstermin mit.
Für Beratungen steht die Beauftragte für Chancengleichheit am Seminar zur Verfügung.