Der/Die LA erhält von der Schulleitung eine Bewertung in Form eines Schulleitergutachtens. Die Note des Schulleitergutachtens geht ebenfalls in die Endnote ein.
Schulleitung und begleitende Lehrkräfte können jederzeit den Unterricht der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter besuchen. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten von der Schulleitung zusätzlich zu den Ausbildungsgesprächen auf Nachfrage mündliche Rückmeldungen zu ihrem Leistungsstand.
Die Schulleitungen erstellen eine schriftliche Beurteilung (Schulleitergutachten):
„…(5) Die Schulleiterinnen und Schulleiter erstellen etwa drei Monate vor Ende des Vorbereitungsdienstes eine schriftliche
Beurteilung (Schulleiterbeurteilung) über die Berufsfähigkeit der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und
beteiligen hierbei die Mentorinnen und Mentoren sowie die Ausbildungslehrkräfte nach § 12 Absatz 2. Diese können den Entwurf
der Beurteilung vorab zur Kenntnis erhalten und Stellung nehmen. Die Beurteilung wird unverzüglich (Ergänzung: siehe Terminplan
des Landeslehrerprüfungsamtes) dem Prüfungsamt und dem Seminar zugeleitet.
Achtung: Das Original des Schulleitergutachten erhält das
Landeslehrerprüfungsamt. Dem Seminar bitte parallel dazu eine Kopie (digital oder analog) zukommen lassen.
Beurteilt werden vorrangig die Kompetenzbereiche Unterrichten, Erziehen und Schule Mitgestalten. Das Engagement, schulkundliche Kenntnisse
und das gesamte dienstliche Verhalten sind zu berücksichtigen. Maßgeblicher Zeitraum ist der bis zum Beurteilungszeitpunkt
abgeleistete Vorbereitungsdienst mit Schwerpunkt auf dem zweiten Ausbildungsabschnitt.
(6) Die Schulleiter-/innenbeurteilung steht bis zum Ende der Ausbildung unter Änderungsvorbehalt. Sie ist zu ändern, wenn die weiteren Leistungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter oder das dienstliche Verhalten dies erfordern. Sie schließt mit einer Note nach § 23. Werden in der Schulleiter-/innenbeurteilung die pädagogischen und erzieherischen Kompetenzen oder die Lehrfähigkeit in einem Ausbildungsfach als nicht ausreichend beurteilt, darf die Note »ausreichend« (4,0) nicht erteilt werden.“
Für die Schulleiterbeurteilungen gibt es auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamtes entsprechende Formulare, die genutzt
werden müssen: Außerdem sind hier auch Hinweise und Handreichungen für Schulleitungen zu finden, die bei der Erstellung
hilfreich sind.
- Formulare
für die Grundschule
- Formulare
für die Sekundarstufe
Um die in der Prüfungsordnung vorgesehene Beteiligung der Ausbildungskräfte in den Fachdidaktiken zu gewährleisten, erhalten die Schulleitungen die Dienstmailadressen der betreffenden Lehrbeauftragten über die Homepage.
Die Lehrbeauftragten können, müssen aber keine Stellungnahme abgeben.
Sollte die Schulleiter/-innenbeurteilung nicht mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein, müssen alle unterrichtspraktischen Prüfungen (= Lehrproben) wiederholt werden, nicht aber die anderen bestandenen Prüfungsformate. Dies hat in jedem Fall eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes sowie einen Schulwechsel zur Folge.
Die Schulleiterbeurteilung ist mit 5/28 bzw. 5/33 Anteilen an der Gesamtnote gewichtet.
Sollte eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes aufgrund mehrerer nicht bestandener Prüfungsteile nötig sein, wird
am Ende der Verlängerung auf Grundlage des gesamten VD eine neue Schulleiter-/innenbeurteilung angefertigt.
Wichtig ist:
Die Note der Schulleiter-/innenbeurteilung - ganze oder halbe Noten - darf nicht vor der Zeugnisübergabe an die LA kommuniziert
werden, da sie unter Vorbehalt steht. Bei Änderungsbedarf aufgrund des dienstlichen Verhaltens muss dringend umgehend mit der
Außenstelle des LLPA beim entsprechenden RP Kontakt aufgenommen werden.
NACH der Zeugnisübergabe wird die Schulleiter-/innenbeurteilung auf Antrag des/der LA durch die Schulleitung ausgehändigt.