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Schulleitergutachten

Der/Die LA erhält von der Schulleitung eine Bewertung in Form eines Schulleitergutachtens. Die Note des Schulleitergutachtens geht ebenfalls in die Endnote ein.

„…(5) Die Schulleiterinnen und Schulleiter erstellen etwa drei Monate vor Ende des Vorbereitungsdienstes eine schriftliche Beurteilung (Schulleiterbeurteilung) über die Berufsfähigkeit der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter und beteiligen hierbei die Mentorinnen und Mentoren sowie die Ausbildungslehrkräfte nach § 12 Absatz 2. Diese können den Entwurf der Beurteilung vorab zur Kenntnis erhalten und Stellung nehmen. Die Beurteilung wird unverzüglich dem Prüfungsamt und dem Seminar zugeleitet. Beurteilt werden vorrangig die Kompetenzbereiche Unterrichten, Erziehen und Schule Mitgestalten. Das Engagement, schulkundliche Kenntnisse und das gesamte dienstliche Verhalten sind zu berücksichtigen. Maßgeblicher Zeitraum ist der bis zum Beurteilungszeitpunkt abgeleistete Vorbereitungsdienst mit Schwerpunkt auf dem zweiten Ausbildungsabschnitt.

(6) Die Schulleiter-/innenbeurteilung steht bis zum Ende der Ausbildung unter Änderungsvorbehalt. Sie ist zu ändern, wenn die weiteren Leistungen der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter oder das dienstliche Verhalten dies erfordern. Sie schließt mit einer Note nach § 23. Werden in der Schulleiter-/innenbeurteilung die pädagogischen und erzieherischen Kompetenzen oder die Lehrfähigkeit in einem Ausbildungsfach als nicht ausreichend beurteilt, darf die Note »ausreichend« (4,0) nicht erteilt werden.“

Für die Schulleiterbeurteilungen gibt es auf der Homepage des Landeslehrerprüfungsamtes entsprechende Formulare, die genutzt werden müssen: Außerdem sind hier auch Hinweise und Handreichungen für Schulleitungen zu finden, die bei der Erstellung hilfreich sind.
- Formulare für die Grundschule
- Formulare für die Sekundarstufe

Um die in der Prüfungsordnung vorgesehene Beteiligung der Ausbildungskräfte in den Fachdidaktiken zu gewährleisten, erhalten die Schulleitungen die Dienstmailadressen der betreffenden Lehrbeauftragten über die Homepage.

Die Lehrbeauftragten können, müssen aber keine Stellungnahme abgeben.

Sollte die Schulleiter/-innenbeurteilung nicht mindestens mit der Note 4,0 bestanden sein, müssen alle unterrichtspraktischen Prüfungen (= Lehrproben) wiederholt werden, nicht aber die anderen bestandenen Prüfungsformate. Dies  hat eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes zur Folge.

Gegen Ende des Verlängerungszeitraum wird von der Schulleitung über diesen Zeitraum bis spätestens ca. Anfang Dezember eine neue Beurteilung angefertigt.

Die Schulleiterbeurteilung ist mit 5/28 bzw. 5/33 Anteilen an der Gesamtnote gewichtet. 
Sollte eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes  aufgrund mehrerer nicht bestandener Prüfungsteile nötig sein, wird am Ende der Verlängerung auf Grundlage des gesamten VD eine neue Schulleiter-/innenbeurteilung angefertigt.

Wichtig ist: 

Die Note der Schulleiter-/innenbeurteilung - ganze oder halbe Noten - darf nicht vor der Zeugnisübergabe an die LA kommuniziert werden, da sie unter Vorbehalt steht. Bei Änderungsbedarf aufgrund des dienstlichen Verhaltens muss dringend umgehend mit der Außenstelle des LLPA beim entsprechenden RP Kontakt aufgenommen werden.

NACH der Zeugnisübergabe wird die Schulleiter-/innenbeurteilung auf Antrag des/der LA durch die Schulleitung ausgehändigt.

 

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