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Schulkunde

Während des Vorbereitungsdienstes bildet die Schulleiterin/der Schulleiter die Lehramtsanwärterin/den Lehr-
amtsanwärter regelmäßig in Schulkunde aus.

Bei der Terminierung der Schulkunde-Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass  die Schulrechtsprüfung 
(Sek I PO § 18) nach den Herbstferien stattfindet.

Schulkunde ist zu Schul- und Beamtenrecht abzugrenzen. Schul- und Beamtenrecht sind Lehrveranstaltunges des Seminars, die von einem Lehrbeauftragten für Schulrecht durchgeführt werden.

Nähere Informationen zur Ausbildung in Schulrecht und Schulkunde finden Sie

hier für die Grundschule

und

hier für die Sekundarstufe