Während des Vorbereitungsdienstes bildet die Schulleiterin/der Schulleiter die Lehramtsanwärterin/den Lehr-
amtsanwärter regelmäßig in Schulkunde aus.
Bei der Terminierung der Schulkunde-Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass die Schulrechtsprüfung
(Sek I PO § 18) nach den Herbstferien stattfindet.
Nähere Informationen zur Ausbildung in Schulrecht und Schulkunde finden Sie
und