Lehrbeauftragte/r (LB)
Die Ausbilder/-innen am Seminar, die noch überhälftig an der Schule unterrichten, werden Lehrbeauftragte genannt. Eine
Ausnahme hiervon sind die Lehrbeauftragten des Schulrechts. Schulrechtslehrbeauftragte sind in der Regel Schulleitungen. Neben den
Lehrbeauftragte bilden noch Fachleiterinnen und Fachleiter sowie Bereichsleiterinnen und Bereichsleiter am Seminar aus. Fachleitungen sind
in der Regel überhälftig am Seminar und unterhälftig an der Schule tätig. Bereichsleitungen sind hauptamtliche
Mitarbeiter*innen des Seminars. Bereichsleitungen unterrichten noch bis zu vier Unterrichtsstunden an der Schule.