Im Krankheitsfall besteht eine Informationspflicht durch den/die Lehreranwärter/-in. Hierfür gibt es Vorgaben. Gesonderte Regelungen gibt es für Krankmeldungen im Prüfungszeitraum.
Im Krankheitsfall informieren die LA unverzüglich die Schulleitung, die mit dem Krankmeldeformular das Seminar in Kenntnis setzt. Das Krankmeldeformular für Seminarveranstaltungen ist hier hinterlegt Grundsätzlich ist es sinnvoll, parallel die betroffenen Ausbilder des Seminars zu informieren. Bei einer Erkrankung, die länger als eine Woche andauert, leiten die LA die erforderliche ärztliche Bescheinigung umgehend über die Schule dem Seminar zu. Im Prüfungszeitraum ist bei krankheitsbedingtem Fehlen auf alle Fälle ein qualifiziertes ärztliches Attest erforderlich, sofern eine Lehrprobe bereits angesagt wurde oder wenn der Abgabetermin der Hausarbeit nicht eingehalten werden kann. Auch wenn ein Kolloquium betroffen wäre, ist dieses ärztliche Zeugnis (Formular für ein qualifiziertes ärztliches Attest auf der Seite des LLPA) unumgänglich.