Ab dem Vorbereitungsdienst 2020 wird Studierenden an baden-württembergischen Hochschulen, die ihr lehramtsbezogenen Masterstudiengang im Wintersemester abschließen und das Zeugnis über die im Masterstudiengang erbrachten Leistungen nicht rechtzeitig bis zu Beginn des Vorbereitungsdienstes, jedoch bis spätestens 31.03., vorlegen können, die Möglichkeit eröffnet, zunächst als Gasthörerin/Gasthörer an den Veranstaltungen des Seminars und der Ausbildungsschule im Rahmen des Vorbereitungsdienstes teilzunehmen.
Die Vorlage einer Bestehensbescheinigung (alle Studien- und Modulprüfungen wurden erfolgreich absolviert, Masterarbeit wird mit mindestens 4,0 bewertet) beim zuständigen Regierungspräsidium kann die Dauer des Gasthörerstatus verkürzen.
Was heißt der Gasthörerstatus ganz konkret?
- Gleiche Pflichten an Schule und Seminar wie Lehramtsanwärter*Innen auf Widerruf
- Unterhaltsbeihilfe in Höhe der Anwärterbezüge (abzgl. Sozialversicherung etc.)
- Freistellungsmöglichkeit für noch ausstehende Prüfungen an der PH mittels Freistellungsanträge durch die Seminarleitung
- Unmittelbare Beendigung des Gasthörerstatus bei Nicht - Bestehen eines Prüfungsteils an der PH