Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter während der
Ausbildung nicht vorgesehen. Freistellungen für schulinterne Fortbildungsveranstaltungen können durch die Seminarleitung in
Ausnahmefällen genehmigt werden. Siehe hierzu aus Freistellungen. Prinzipiell sind Seminarveranstaltungen Pflichtveranstaltungen und
haben Vorrang.