Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften (Teilnahme an Seminarveranstaltungen) außerhalb
des Dienst- (Schul-) oder Wohnortes. Dabei dürfen Wohnort bzw. Dienstort / Dienststätte nicht zur gleichen politischen Gemeinde
gehören (gleiche PLZ).
Beispiel:
Ist der Geschäftsort das Seminar Weingarten, so können Dienstreisen zwischen der Wohnung und dem Geschäftsort laut LRKgesetz
dann über das Seminar geltend gemacht werden, wenn sich die Wohnung außerhalb von Weingarten befindet. Gleiches gilt für den
Dienstort bzw. die Dienststätte (Ausbildungsschule bzw. Schulort).
Fahrten zwischen Wohnort und Dienststätte sind keine Dienstreisen und können ausschließlich in der Lohnsteuererklärung geltend gemacht werden.
Dienstgänge sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte
(Ausbildungsschule), jedoch am eigenen Dienst- oder Wohnort. Die Reisekosten für Dienstgänge können ebenfalls über das
Seminar geltend gemacht werden.
Beispiel:
Ist der Geschäftsort das Seminar Weingarten und befindet sich die Wohnung bzw. die Schule (Dienststätte) ebenfalls in Weingarten,
so handelt es sich um einen Dienstgang.
Für Dienstreisen / Dienstgänge, die von der Ausbildungsschule veranlasst werden (z.B. Schulausflug) erstattet das Seminar keine Reisekosten.
Bei Dienstreisen hat der / die Dienstreisende Anspruch auf Tagegeld, bei Dienstgängen nicht.