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Anwärterbezüge

Im Vorbereitungsdienst stehen den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter Anwärterbezüge zu. Nähere Informationen erhalten Sie über die Homepage des LBV:

https://lbv.landbw.de/-/anwarterbezuge

Die Anwärterbezüge erhöhen sich:

  • bei Verheirateten
  • Pro Kind

Die Anwärterbezüge werden im Falle einer Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts nach § 10 aufgrund von Ausbildungsmängeln bis zur Übernahme des eigenständigen Unterrichts um 25% gekürzt.