Schritt für Schritt ans Seminar Weingarten
Informationen für künftige Lehreramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die sich über lehrer-online-bw für den Vorbereitungsdienst ab Februar 2024 beworben haben und dabei Weingarten als Wunschseminar angegeben haben
Sehr geehrte künftige Lehreramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
wir freuen uns, dass Sie sich für den Vorbereitungsdienst (VD) für das Lehramt an Grund- bzw. Sekundarschulen beworben haben und dabei das Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (GWHRS) Weingarten als Erstwunsch angegeben haben.
Bitte beachten Sie folgende Informationen zum Aufnahmeverfahren des VD, die für alle 10 GS-, 4 WHRS und 4 GWHR - Seminare in Baden-Württemberg gelten.
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, dürfen Sie gerne direkt mit uns in Kontakt treten.
1. Eine Bewerbung ist grundsätzlich nur über das oben genannte online-Portal möglich.1
Dies ist zwischen Anfang Mai bis ca. 8. Sepember freigeschaltet. Schon ab dann können Sie uns eine Mitteilung über Ihren
Seminarwunsch Weingarten und auch über eine oder mehrere "Wunschschulen" zukommen lassen - das entsprechende Rückmeldeformular
finden Sie unten auf dieser Seite mit einem Link versehen. Dies ist aber freiwillig.Die dort angegebenen Daten werden nur dann relevant,
wenn Sie tatsächlich dem Seminar Weingarten zugewiesen werden.
Über die Zuweisung an eines der Seminare entscheidet jährlich Ende November eine zentrale Zuweisungskommission. Die einzelnen Seminare können keinen verbindlichen Einfluss auf die Zuweisung einzelner Bewerber an ein bestimmtes Seminar nehmen.
Verzichten Sie bitte auf Rückfragen bzgl. der Zuweisung beim Regierungspräsidium oder beim Seminar, denn dies würde die Verwaltung unnötig belasten.
Die in Ihrer online-Bewerbung angegeben Standortwünsche werden nach den gegebenen Möglichkeiten berücksichtigt. Sollten Ihnen bei Ihrer Bewerbung so genannte Sozialpunkte vergeben worden sein, so erhöhen diese die Wahrscheinlichkeit, dass Sie dem von Ihnen im ersten Rang (Erstwunsch) angegebenen Seminar zugewiesen werden. Ein Anspruch auf die Zuweisung an ein bestimmtes Seminar oder an eine bestimmte Schule besteht in der Regel nicht.
2. Grundsätzlich sind alle Schulen im Ausbildungsbereich des Seminars Weingarten auch Ausbildungsschulen. Es steht
aber nicht jede Schule für jeden Kurs zur Verfügung. Zudem bestehen Einschränkungen hinsichtlich der Fächer bzw.
Studiengänge, in denen die Schulen ausbilden können.
Sie können mit einer Schule Kontakt aufnehmen und mit der Schulleitung vereinbaren, dass Sie dort ihren VD ableisten können. Die
betreffende Schule teilt dem Seminar diesen Wunsch dann im Rahmen einer vom Seminar initiierten Umfrage Mitte Oktober mit. Sollten Sie dann
dem Seminar Weingarten zugewiesen werden, kommen wir diesem Zuweisungswunsch nach Möglichkeit nach.
Aus der Bereitschaft einer Schulleitung, Sie ausbilden zu können / zu wollen, können Sie sowie die Schule keinen Anspruch ableiten, dem entsprechenden Seminar zugewiesen zu werden!
3. Wenn Sie davon ausgehen, dass Sie den VD im so genannten Gasthörer-Status antreten, machen Sie sich bitte frühzeitig mit den Gegebenheiten vertraut, insbesondere hinsichtlich der für Sie bestehenden gesetzlichen Sozialversicherungspflicht ab 1. Februar 2025. Auskunft über den Gasthörerstatus erhalten Sie über die zuständige Stelle des Regierungspräsidiums, die auch Ihren online-Antrag bearbeitet.
4. Am Standort Weingarten werden im kommenden Kurs im Sekundarstufenbereich alle Fächer außer
Französisch und islamische Theologie ausgebildet. EuLa Englisch Sek I wird bei uns ebenfalls nicht angeboten. Sollten Sie dies
benötigen, melden Sie sich bei VD - online für die Seminare Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg oder Schwäbisch Gmünd an.
Bitte beachten Sie: Islamische Theologie wird augenblicklich im Sekundarstufenbereich
ausschließlich am Standort Mannheim und Ludwigsburg ausgebildet.
5. Wir erfahren voraussichtlich am 30.11., ob Sie unserem Seminar zugewiesen sind und verschicken anschließend eine Mail an Sie. Dieser Mail ist ein Rücklink beigefügt, mit dem Sie uns dann unbedingt Ihre aktuellen Kontaktdaten sowie weitere Hinweise mitteilen.
Bitte beachten Sie: Es handelt sich immer lediglich um Ihren Wunsch. Es kann durchaus sein, dass schulische/ dienstliche/ organisatorische Gründe eine andere Einteilung nötig machen.
Bitte achten Sie daher auf Ihr Postfach und den Spamfilter zwischen Ende November und Ende Dezember, auch wenn Sie in dieser Zeit bspw. im Ausland sein sollten. Ihre Rückmeldungen sind für uns wesentliche Anhaltspunkte für die Zuweisung an eine Ausbildungsschule. Verspätet eingehende Rückmeldungen und Angaben können dazu führen, dass von uns oder der zuständigen Stelle getroffene Entscheidungen nicht mehr rückgängig gemacht werden können und sich daher für Sie nachteilig auswirken.
6. In der ersten Dezemberwoche beraten wir ausführlich in Abstimmung mit den Schulämtern und der Beauftragten für Chancengleichheit, welcher Schule Sie zugewiesen werden. Dabei finden zunächst die uns vom Regierungspräsidium mitgeteilten Anwärter mit Sozialpunkten Berücksichtigung. Sie erhalten von uns kurz vor Weihnachten ein Schreiben, in dem Ihre Ausbildungsschule/n und weitere relevante Hinweise und Informationen aufgeführt sind .
Und auch hier gilt: Anfragen, die Sie vorab an uns richten, können in der Regel nicht beantwortet werden. Bitte gedulden Sie sich!
7. Nachdem Sie erfahren haben, an welcher Schule Sie den VD ableisten werden, spätestens jedoch direkt nach den Weihnachtsferien nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Schule bzw. Ihren Schulen auf und vereinbaren, wann Sie sich dort vorstellen können. Viele Schulen legen Wert darauf, Sie möglichst bald persönlich kennen zu lernen - auch um Sie eventuell schon mit Ihren zukünftigen MentorInnen bekannt zu machen oder eine Uhrzeit für Ihren Dienstantritt Anfang Februar zu vereinbaren.
8. Sollten Sie den VD in Teilzeit absolvieren wollen und die dafür nötigen Voraussetzungen vorliegen, beantragen Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Anmeldung zum Vorbereitungsdienst bei VD-online im Online-Bewerberformular. Das zuständige Regierungspräsidium wird sich bei Ihnen melden und Sie dann zum Beratungsgespräch an das entsprechende Seminar überweisen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Informationen über Ihre bei der online-Bewerbung angegebene Mailadresse kurzfristig und sicher erreichen und Sie auch kurzfristig die dort geforderten Rückmeldungen an das Seminar geben können!
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Seminarleitung
Hier geht es zum: Rückmeldeformular (Sek) (wird ab Mai 2024 freigeschaltet)
1Auch Personen, die den VD nach Unterbrechung wieder aufnehmen, Personen, die einen besonderen Studiengang (z.B. Integrierter
Teilstudiengang) in Kooperation mit bestimmten Seminaren absolvieren, oder Personen, die die Berechtigung haben, einen Antrag auf VD in
Teilzeit zu stellen, bewerben sich über das online Portal, treffen aber zudem frühzeitige Absprachen mit den
Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern des zuständigen Regierungspräsidiums.
Wir empfehlen Ihnen, schon vor Dienstantritt die für Sie gültige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (GPO II oder Sek I PO)
genau zu lesen, um sich mit der Struktur der Ausbildung ebenso wie mit Ihren Rechten und Pflichten vertraut zu machen.
Siehe: Link zum
Landeslehrerprüfungsamt