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Ausbildungsabschnitt

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Unterrichtshalbjahre und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte:

  • Der erste Ausbildungsabschnitt erstreckt sich von Februar bis zu den Sommerferien und dauert ein Unterrichtshalbjahr. In der Regel beginnt die Ausbildung einmal jährlich am ersten allgemeinen Arbeitstag im Februar.
  • Der zweite Ausbildungsabschnitt erstreckt sich über zwei Unterrichtshalbjahre. Er beginnt in der Regel nach den Sommerferien und umfasst den selbstständigen Unterricht mit eigenen Lehraufträgen.

Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein halbes Jahr bis zum Ende des Schuljahres. Die Lehramtsanwärter/-innen nehmen in dieser Zeit vertieften Einblick in alle Aufgaben des Lehramts. Die Lehramtsanwärter/-innen sind gleich am Anfang des VD im Februar/März und dann noch einmal im Mai/Juni in zwei Kompaktzeiten für ca. zwei bis vier Wochen ganz an der Schule: Sie hospitieren und unterrichten während der Kompaktzeiten 20 Stunden je Woche. Außerhalb der Kompaktzeiten sind die Lehramtsanwärter/-innen im 1. Ausbildungsabschnitt 12 Stunden an der Schule (Hospitation bzw. eigener Unterricht). Nach Ostern wird rasch eine eigene Unterrichtsleistung von 8 bis zu 12 Wochenstunden erwartet, wobei unbedingt auch mehrere Stunden an einem Vormittag gehalten werden sollen. Jede Fachdidaktikgruppe wird in diesem Ausbildungsabschnitt einen Hospitationstag bei jedem ihrer Fachdidaktik-Lehrbeauftragten durchführen. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben; die LA informieren umgehend die Schulleitungen. Im ersten Ausbildungsabschnitt werden die Lehramtsanwärter/-innen in jedem Fach von den Ausbildern des Seminars einmal besucht. Mit dem neuenSchuljahr beginnt der zweite Ausbildungsabschnitt:Die Lehramtsanwärter/-innen übernehmen ein Deputat von 14 Wochenstunden (bei Schwerbehinderung 13),davon mindestens 11 in der Grundschule und 12 in der Sekundarstufe  (bei Schwerbehinderung 10 bzw. 11) Stunden in Form eines kontinuierlichen Lehrauftrags in den Prüfungsfächern. (Im Bereich ´Weitere Fächer und Kompetenzen‘ WFK an Grundschulen wird dabei im Fach Sport kein eigenverantwortlicher Unterricht gehalten). Im 2. Ausbildungsabschnitt verschaffen sich die Mentoren / Mentorinnen in regelmäßigen Abständen (ca.14-tägig) einen Einblick in die tägliche Unterrichtsvorbereitung und nehmen an Unterrichtsstunden teil. Die Unterrichtsplanungen (auch die tägliche Unterrichtsvorbereitung) werden bei den Besuchen der Lehrbeauftragten unaufgefordert vorgelegt. Schulleitung und begleitende Lehrkräfte können darüber hinaus jederzeit deren Unterricht besuchen. Die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter erhalten von der Schulleitung zusätzlich zu den Ausbildungsgesprächen auf Nachfrage mündliche Rückmeldungen zu ihrem  Leistungsstand. Die Schulleitungen erstellen eine schriftliche Beurteilung (Beurteilung der Schulleitung) und beteiligen dabei die Mentoren / Mentorinnen und die Ausbildungskräfte der Fachdidaktiken. Diesen muss die Möglichkeit gegeben werden, Stellung zur Beurteilung zu nehmen. Beurteilt werden vor allem die Bereiche Unterrichten, Erziehen und Mitgestaltung der Schule. Auch Engagement, schulkundliches Wissen und das komplette dienstliche Verhalten müssen berücksichtigt werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem 2.Ausbildungsabschnitt. Die Beurteilung muss zu einem festgeschriebenen Termin dem Landeslehrerprüfungsamt am RP Tübingen und der Seminarleitung zugeleitet werden. Sie steht allerdings bis zumTag der Zeugnisausgabe unter Vorbehalt und wird nicht kommuniziert.

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