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Kompaktzeit

Die Ausbildung sieht zwei Kompaktzeiten im ersten Ausbildungsabschnitt vor: So sind die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter gleich zu Beginn des Vorbereitungsdienstes (VD) im Februar/März und dann noch einmal im Mai/Juni für jeweils ca. drei bis vier Wochen ganz an der Schule: Sie hospitieren und unterrichten während dieser Kompaktzeiten 20 Stunden je Woche. Auch in den Kompaktzeiten muss die Tägliche Unterrichtsvorbereitung (TUV) von den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern gewährleistet werden. Veranstaltungen am Seminar finden während der Kompaktzeiten nur in Ausnahmefällen statt.

Während der Kompaktzeiten müssen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter die Stunden der Hospitation bzw. des eigenständigen Unterrichts in einem Hospitationsplan dokumentieren. Diesen Hospitationsplan erhalten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter über ihre Pädagogiklehrbeauftragten. Die Abgabe der Hospitationspläne erfolgt nach der Kompaktzeit ebenfalls über die Pädagogiklehrbeauftragten.