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Unterrichtsverpflichtung der/des LA

Der/Die LA muss im Vorbereitungsdienst selbst unterrichten. Für die Anzahl der Stunden, die im ersten Ausbildungsabschnitt bzw. im eigenständigen Unterricht gehalten werden müssen, gibt es Vorgaben:

Im ersten Ausbildungsabschnitt:

  • Hospitation und begleiteter Unterricht im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte
  • Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, Kennenlernen der Aufgaben der Klassenführung und schulischer Gremien
  • In der Regel 12 Unterrichtsstunde/Woche
  • Davon eigene Unterrichtsversuche:

  • Unterrichtseinheiten über mehrere Stunden hinweg planen und durchführen
  • Gemeinsames Konzipieren und Korrigieren von Klassenarbeiten. Verantwortung liegt beim Mentor
  • Auch mal einen ganzen Tag (4h – 6h) unterrichten

Im zweiten Ausbildungsabschnitt:

  • Selbstständiger Unterricht mit eigenem Lehrauftrag
  • In der Regel 14 Unterrichtsstunde/Woche, davon in der Grundschule 11h, in der Sekundarstufe 12h in kontinuierlichen Lehraufträgen.