Verlängerung des Vorbereitungsdienstes
Neben einer Verlängerung des 1. Ausbildungsabschnitts nach $10 aufgrund von Ausbildungsmängeln oder Krankheit kann unter
bestimmten Voraussetzungen auch das Nichtbestehen von Prüfungen zu einer Verlängerung des Vorbereitungsdiensten am Ende des 2.
Ausbildungsabschnitts führen. Genauere Bestimmungen hierzu können der Prüfungsordnung der GS bzw. der Prüfungsordnung
der Sek entnommen werden. Der Vorbereitungsdienst verlängert sich im Falle nach $10 (Ausbildungsmängel) um ein halbes Jahr,
Verlängerungen aufgrund von Krankheit werden individuell festgelegt und Verlängerungen im Falle des Nichtbestehens einer oder
mehrere Prüfungsteile dauern in der Regel bis zum 31.12. des jeweiligen Ausbildungsjahres.
Im Falle einer Verlängerung findet immer eine Beratung durch die Seminarleitung statt. Bitte nehmen Sie gegebenenfalls Kontakt mit der Seminarleitung auf.