Der/Die LA muss im Vorbereitungsdienst selbst unterrichten. Für die Anzahl der Stunden, die im ersten Ausbildungsabschnitt bzw. im eigenständigen Unterricht gehalten werden müssen, gibt es Vorgaben:
Im ersten Ausbildungsabschnitt:
- Hospitation und begleiteter Unterricht im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte
- Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, Kennenlernen der Aufgaben der Klassenführung und schulischer Gremien
- In der Regel 12 Unterrichtsstunde/Woche
- Davon eigene Unterrichtsversuche:
- Unterrichtseinheiten über mehrere Stunden hinweg planen und durchführen
- Gemeinsames Konzipieren und Korrigieren von Klassenarbeiten. Verantwortung liegt beim Mentor
- Auch mal einen ganzen Tag (4h – 6h) unterrichten
Im zweiten Ausbildungsabschnitt:
- Selbstständiger Unterricht mit eigenem Lehrauftrag
- In der Regel 14 Unterrichtsstunde/Woche, davon in der Grundschule 11h, in der Sekundarstufe 12h in kontinuierlichen
Lehraufträgen.