Schulkunde

Während des Vorbereitungsdienstes bildet die Schulleiterin/der Schulleiter die Lehramtsanwärterin/den Lehr-
amtsanwärter regelmäßig in Schulkunde aus.

Bei der Terminierung der Schulkunde-Veranstaltungen ist darauf zu achten, dass  die Schulrechtsprüfung 
(Sek I PO § 18) nach den Herbstferien stattfindet.

Schulkunde ist zu Schul- und Beamtenrecht abzugrenzen. Schul- und Beamtenrecht sind Lehrveranstaltunges des Seminars, die von einem Lehrbeauftragten für Schulrecht durchgeführt werden.

Nähere Informationen zur Ausbildung in Schulrecht und Schulkunde finden Sie hier