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Freistellung

Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen obligatorischen Veranstaltungen am Seminar und in der Ausbildungsschule. Von der Anwesenheitspflicht befreien können nur Seminar- und Schulleitung im Rahmen ihrer Zuständigkeit

Lehramtsanwärter/-innen sind grundsätzlich verpflichtet, an den sie betreffenden Veranstaltungen des Seminars vollständig teilzunehmen (GPO II, SekIPO, § 9).Entsprechende Freistellungsanträge richten die LA mittels des vom Seminar zur Verfügung gestellen Formulars, das den Schulleitungen bzw. Sekretariaten der Schulen vorliegt, mit Stellungnahme der Schulleitung an das Seminar. Diese müssen bei dem Sekretariat des Seminars mindestens 7 Tage vor dem betreffenden Termin abgegeben werden. Es ist wichtig, dass der Vordruck vollständig ausgefüllt ist.

Der Freistellungsantrag kann hier heruntergeladen werden.