Aus dem Vorbereitungsdienst wird entlassen,
- wer krankheitsbedingt eine Verlängerung der Ausbildung um mehr als ein halbes Jahr benötigen würde.
- wer nach Feststellung von Seminar und Ausbildungsschule zum wiederholten Mal keinen selbstständigen Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt erteilen darf.
- wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt (z.B. grobe Verletzung der Dienstpflichten).