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Entlassung aus dem VD

Aus dem Vorbereitungsdienst wird entlassen,

  • wer krankheitsbedingt eine Verlängerung der Ausbildung um mehr als ein halbes Jahr benötigen würde.
  • wer nach Feststellung von Seminar und Ausbildungsschule zum wiederholten Mal keinen selbstständigen Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt erteilen darf.
  • wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt (z.B. grobe Verletzung der Dienstpflichten).