Informationen zur Beratung von Unterricht
Die Unterrichtsberatung im Vorbereitungsdienst ist eine institutionalisierte Form der Begleitung, die für alle Lehreranwärterinnen und Lehreranwärter verbindlich vorgesehen ist.
Die Lehrbeauftragten des Seminars vereinbaren hierzu mit den Lehramtsanwärterinnen und LehramtsanwärternTermine für Unterrichtshospitationen. An diese Hospiationen schließt sich unmittelbar ein Beratungsgespräch an. Grundlage dieser beratenden Unterrichtsbesuche sind die Ausbildungsstandards sowie der Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg. Ausgangspunkt für die Beratung ist stets die konkret erlebte Unterrichtssituation; zugleich werden individuelle Beratungsbedarfe berücksichtigt. Ziel ist es, die Berufsfähigkeit und Selbstreflexion der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zu fördern und damit die Entwicklung sowie Stärkung der Lehrerpersönlichkeit zu unterstützen. Darüber hinaus dienen die Besuche auch der Einschätzung, ob eigenständiger Unterricht im folgenden Schuljahr übernommen werden kann, sowie der Vorbereitung auf die abschließende Staatsprüfung.
Derzeit (Stand 2023) sind drei beratende Unterrichtsbesuche pro Fach vorgesehen. Am anschließenden Gespräch nehmen in der Regel alle Personen teil, die den Unterricht beobachtet haben – die Mentorin bzw. der Mentor des Faches, eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulleitung sowie die Lehrbeauftragte bzw. der Lehrbeauftragte des Seminars.
Die strukturierte Beratung und gemeinsame Besprechung tragen zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Lehrerpersönlichkeit sowie zu einem vertieften Verständnis von Lehren und Lernen bei. Sie sind damit ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätsentwicklung und -sicherung von Unterricht und Schule.
Das zentrale Ziel der verpflichtenden Beratungsgespräche lässt sich mit den Worten von Hartmut von Hentig zusammenfassen:
Die Person stärken und die Sachen klären.