Die Prüfungen umfassen:
Im zweiten Ausbildungsabschnitt:
- Schulrecht
- Erstellung der pädagogischen Hausarbeit
Im dritten Ausbildungsabschnitt:
- zwei Lehrproben
- zwei fachdidaktische Kolloquien (im Anschluss an die Lehrproben)
- ein pädagogisches Kolloquium
Hinzu kommt die Schulleiterbeurteilung