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Persönliche Verhältnisse

Alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (wie z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Wohnungswechsel, Änderung der Bankverbindung ...) müssen

- dem Seminar
- dem Regierungspräsidium (RP)
- dem Landesamt für Besoldung (LBV)

unverzüglich mitgeteilt werden.

Vordrucke finden Sie beim LBV (527)