Alle Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (wie z.B. Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Wohnungswechsel,
Änderung der Bankverbindung ...) müssen
- dem Seminar
- dem Regierungspräsidium (RP)
- dem Landesamt für Besoldung (LBV)
unverzüglich mitgeteilt werden.
Vordrucke finden Sie beim LBV (527)