Der eigenständige Unterricht umfasst in der Grundschule und in der Sekundarstufe 13 Stunden. Er beginnt nach dem Sommer, also mit dem zweiten Ausbildungsabschnitt. Die Entscheidung, ob ein/e LA eigenständigen Unterricht erhält, fällt Anfang Juli. Andernfalls erhält der/die LA eine Verlängerung.
Besonderheiten in der Grundschule
Für die Grundschule gilt, dass in zusammenhängenden Lehraufträgen unterrichtet werden muss, d.h., das Fach Deutsch muss mit seinen 7-8 Stunden in einer Klassenstufe unterrichtet werden und darf nicht auf mehrere Klassen aufgeteilt werden.
Ein eigenständiger Lehrauftrag umfasst sowohl die Stufe 1/2 als auch die Stufe 3/4. Ein/-e LA unterrichtet somit eines der
studierten Fächer in Klasse 1/2, das andere in Klasse 3/4.
Nicht möglich ist, Fach eins in Klasse 1 und Fach zwei in Klasse 2 bzw. Fach eins in Klasse 3 und Fach zwei in Klasse
4 zu unterrichten.
Bleiben noch 1-2 Stunden zur Vergabe übrig, können diese innerhalb eines Förderkurses im studierten Fach verwendet werden.
Besonderheiten in der Sekundarstufe
Mindestens elf der dreizehn Wochenstunden müssen in einem kontinuierlichen Lehrauftrag in den Ausbildungsfächern sein.
Hierbei ist mindestens ein Lehrauftrag ab Klasse 8 zu übernehmen.
(vgl. Verordnung des KM über den Vorbereitungsdienst für das Lehramt Sekundarstufe I vom 3. November 2014 (§ 13, Abs.
4)
Bei weiteren Detailfragen zum Deputat im „Eigenständigen Unterricht“ wenden Sie sich bitte an die Seminarleitung.