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Bezirksvertrauensperson

Aufgaben

Die Bezirksvertrauenspersonen haben die Aufgabe,

  • die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter wahrzunehmen,
  • zu beraten,
  • die berufliche Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter zu fördern.

(Quelle: RP Baden-Württemberg)

Zum Stichwort Schwerbehinderung finden Sie einen eigenen Eintrag.

BezirksVertrauensPerson(en) für (länger) erkrankte und schwerbehinderte Lehrkräfte

(am Regierungspräsidium Tübingen)

Stefan Schmidt (07381 935 0278)
stefan.schmidt@rpt.bwl.de

Petra Bürger (Stellvertr.) (015120081264)
petra.buerger@ssa-tue-kv.bwl.de

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