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Bezirksvertrauensperson

Aufgaben

Die Bezirksvertrauenspersonen haben die Aufgabe,

  • die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter wahrzunehmen,
  • zu beraten,
  • die berufliche Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter zu fördern.

(Quelle: RP Baden-Württemberg)

Zum Stichwort Schwerbehinderung finden Sie einen eigenen Eintrag.







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