Aufgaben
Die Bezirksvertrauenspersonen haben die Aufgabe,
- die besonderen Interessen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter wahrzunehmen,
- zu beraten,
- die berufliche Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Beschäftigter zu fördern.
(Quelle: RP Baden-Württemberg)
Zum Stichwort Schwerbehinderung finden Sie einen eigenen Eintrag.