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Beihilfe

Beamte auf Widerruf sind beihilfeberechtigt, d.h. das Land Baden-Württemberg übernimmt 50 % der Kosten im Krankheitsfall. Für die restlichen 50 % muss sich jeder Beamte selbst versichern:
- Abschluss einer privaten Krankenversicherung
- Zusatztarife (z.B. für Zahnbehandlung) sind empfehlenswert

Arztrechnungen und Rezepte müssen zunächst selbst bezahlt werden. Die Beihilfe und auch die Versicherungsleistungen werden erst im Nachhinein gegen Antrag erstattet.

Sie können sich stattdessen auch gesetzlich versichern.

Das Seminar kann keine Auskünfte zu Beihilfesachverhalten geben. Dies liegt nicht in unserem Zuständigkeitsbereich.

Nähere Informationen erhalten Sie über die Seite des Landesamts für Besoldung und Versorgung Fellbach:

https://lbv.landbw.de/startseite

Über diesen Link erhalten Sie Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit des LBV.

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